Was passiert, wenn wir krankheits- oder unfallbedingt in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, wenn Ehepartner sowie Angehörige plötzlich merken, dass sie keine Befugnis haben die ärztliche Behandlung zu bestimmen und auch keine rechtlichen Entscheidungen treffen dürfen.
Unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation ist es daher unabdingbar sich frühzeitig über mögliche Vorsorgeregelungen zu informieren. Dies umfasst Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. So waren Sie sich Ihr Selbstbestimmungsrecht und geben Ihren Angehörigen einen Leitfaden für die schwere Zeit an die Hand.
Wichtig: Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Zustimmung des Patienten (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls). Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Doch wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung? Worauf ist beim Verfassen zu achten?
Herr Thorsten Fenbers Ass. jur. (vom Betreuungsverein, Caritasverband Rheine) wird Sie zu diesem Thema informieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Da die Plätze begrenzt sind bitten wir um vorherige Anmeldung
Wann: 14. November 2019 19.00Uhr
Wo: Caritas Verband Bachstr.15 48282 Emsdetten
Anmeldung: 02572-15744 oder aupke@caritas-emsdetten-greven.de