Mitarbeitervertretung
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und mit leichten Änderungen in den Bistümern in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.
Unsere Mitarbeitervertretung wird vertreten durch:
1. Vorsitzender - Joachim Kloos
2. Vorsitzender - Kai Land